Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird automatisch, ohne dass dies den meisten Betroffenen überhaupt bewusst ist, ein gesetzliches Rechtsverhältnis gemäß §§ 662 ff BGB in Form eines Auftrags oder Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten begründet.
Dieses gesetzliche Rechtsverhältnis bürdet insbesondere den Bevollmächtigten umfassende Pflichten auf und stellt ein großes Haftungsrisiko für jeden Bevollmächtigten dar.
Neben den umfassenden Auskunfts- und Rechenschaftspflichten, die der Bevollmächtigte dem Vollmachtgeber, aber auch dessen Erben schuldet, haftet der Bevollmächtigte auch für jeden Fehler gegenüber dem Vollmachtgeber und auch gegenüber den Erben des Vollmachtgebers.
Durch die Unkenntnis dieser gesetzlichen Regelungen ist ein kostspieliger und nervenaufreibender Erbstreit in der eigenen Familie schon allein durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vorprogrammiert.
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