Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zu einer künftigen medizinischen Behandlung für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsunfähigkeit. Mit ihr kann rechtsverbindlich festgelegt werden, in welchem Umfang einmal medizinische Maßnahmen bezüglich der eigenen Person eingesetzt oder unterlassen werden sollen.
Trotz Patientenverfügung aber findet der dort niederlegte Wille vieler Patienten in Deutschland häufig keine Beachtung, weil Betreuer oder Bevollmächtigte und die behandelnden Ärzte sich über die weitere Behandlung bzw. Nichtbehandlung des Patienten nicht einigen können.
Ursächlich dafür, dass viele Patienten am Ende ihres Lebens gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten werden, ist zu einem, dass die meisten Patientenverfügungen ohne fachliche Beratung und somit nicht mit Blick auf konkrete medizinische Situationen und Maßnahmen formuliert werden. Zum anderen aber liegt es oft auch an der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der Betreuer oder der Bevollmächtigten, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Patienten gegenüber den Ärzten durchzusetzen.
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